Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Coaching, Seminare & Veranstaltungen von Business Coach Dr. Kerstin Gernig
I. Geltungsbereich
Coaching ist eine individuelle prozessbetonte Beratungsform zur Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen, Gruppen oder Teams. Business Coach Dr. Kerstin Gernig, nachstehend „Veranstalter“, bietet „Veranstaltungen“ an. Als Veranstaltung im Sinne dieser AGB gelten Beratung, Coachings, Seminare und Workshops, Mastermindgruppen sowie das digital gestützte 52 Wochen Coaching Powerprogramm. Die Vertragspartner heißen nachstehend „Teilnehmer“.
Veranstalter erbringt dabei jeweils eine Beratungsleistung, d.h. eine Dienstleistung. Das heißt, die Teilnehmer werden gecoacht, beraten, angeleitet etc.. Ein konkreter Erfolg ist nicht von Veranstalter geschuldet. Beide Parteien arbeiten aber nach besten Wissen und Können daran, dass auch ein Beratungserfolg eintritt.
Die Dienstleistung ist auf die berufliche Rolle und Entwicklung der Teilnehmer fokussiert.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Veranstalter und den Teilnehmern.
II. Allgemeine Regeln
1. Vertragsschluss
Verträge zwischen Veranstalter und Teilnehmer kommen durch Angebot und Annahme zustande.
Der Veranstalter stellt für seine Veranstaltungen und Seminare ein Anmeldeformular zur Verfügung. Das bereitgestellte Anmeldeformular ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Veranstalter behält sich vor, eine Anmeldung abzulehnen. Der Veranstalter kann für die Durchführung der Veranstaltung eine Mindestteilnehmerzahl vereinbaren.
Der Veranstalter wird Interessenten ein Angebot zusenden, aus dem sich der Preis und die Leistungsbeschreibung ergeben.
Der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Angebots zustande.
2. Formvorschriften
Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Textform, d.h. es genügen Telefax, E-Mail o.ä.
3. Vertragsdauer
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Startup Coaching Programm umfasst 10 Stunden, die innerhalb von 6 Monaten in Anspruch genommen werden müssen. Der Teilnehmer hat die Verantwortung auf die Einhaltung der Frist zu achten. Nicht vereinbarte Coachingstunden verfallen nach Ablauf von 6 Monaten ohne Anspruch auf Erstattung.
4. Vergütung
Die Vergütung des Veranstalters bestimmt sich nach der Vereinbarung zwischen den Parteien.
Sofern keine individuelle Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen ist, bestimmt sich die Vergütung für die jeweilige Veranstaltung nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sämtliche Preise des Veranstalters verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
5. Fälligkeit
Sämtliche Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung ohne jeden Abzug fällig, bei kurzfristigeren Anmeldungen spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung.
Bei Anmeldungen, die weniger als eine Woche vor der Veranstaltung bei Veranstalter eingehen, ist die Veranstaltungsgebühr am Veranstaltungstag fällig. Bei Nichtzahlung spätestens am Veranstaltungstag ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
Auch bei Nichterscheinen des Teilnehmers zu Veranstaltungsbeginn erfolgt keine Erstattung bzw. wird der volle Betrag fällig, es sei denn, der Teilnehmer ist wirksam zurückgetreten.
6. Widerruf
Ist der Teilnehmer Verbraucher, steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß gesonderter Widerrufsbelehrung zu.
7. Kündigung / Stornierung durch Veranstalter
Eine Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Erkrankung des Veranstalters bzw. eines Referenten oder höherer Gewalt, abgesagt oder verschoben werden. Ein wichtiger Grund ist auch ein grobes Fehlverhalten des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter.
Muss eine Veranstaltung endgültig abgesagt werden, erstattet der Veranstalter dem bzw. jedem Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters.
Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Ablaufs, wird der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich informieren.
8. Kündigung / Stornierung / Ausfallpauschale
Teilnehmer haben die Möglichkeit, vor Beginn der Dienstleistung vom Vertrag zurückzutreten. Eine Rücktrittserklärung bedarf der Textform.
Der Rücktritt ist bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Danach wird eine Ausfallpauschale von 25% der vereinbarten Vergütung fällig.
Erfolgt der Rücktritt später als 2 Tage vor der Veranstaltung, hat der Veranstalter Anspruch auf ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung.
In allen vorgenannten Fällen steht dem Teilnehmer das Recht zu, nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder der Schaden niedriger ausgefallen ist.
Während einer laufenden Veranstaltung ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich.
Ist der Teilnehmer an dem vereinbarten Termin verhindert, wird er den Veranstalter unverzüglich informieren und beide Parteien werden versuchen, einvernehmlich einen Ersatztermin zu vereinbaren.
Eine Absage oder Terminverschiebung eines vereinbarten Coachingtermins ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich und bis dahin kostenfrei. Danach wird das Honorar für die vereinbarte Zeit zu 50% in Rechnung gestellt. Bei Terminabsage bzw. Terminverschiebung am Tag des Coachingtermins selbst sowie bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.
9. Verschwiegenheitspflicht
Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Teilnehmer oder sonstige private und intime Umstände, die ihm im Rahmen des Coachings bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
10. Begleitmaterial und Urheberrecht
Sofern Veranstalter Begleitmaterial ausgibt oder sonst zur Verfügung stellt, darf dieses nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt und an Dritte weiter gegeben werden. Die Begleitunterlagen stellt der Veranstalter exklusiv den Teilnehmern zur Verfügung.
11. Änderung der AGB
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der Änderungen in Textform widerspricht. Für die Rechtzeitigkeit genügt die Absendung.
III. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
Sowie sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Veranstalters.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts das für den Geschäftssitz zuständige Gericht.
Stand 09.05.2023